ETHISCHER KODEX

Die Einhaltung eines ethischen Kodex garantiert die Professionalität der Clownsarbeit und den Respekt vor den Menschen, denen die Spitalclowns in den verschiedenen Einrichtungen begegnen.

Wir halten uns daher an die Qualitätskriterien des Dachverbands und seinen Ethischen Kodex. Dieser wurde festgelegt, um die Professionalität und die Qualität ihrer Arbeit zu sichern, ohne unnötig die Kreativität zu begrenzen.
Punkt 1:
Um die besondere Umgebung eines Krankenhauses besser zu verstehen und zu respektieren, bilden sich die Clowns für die Arbeit in der Klinik aus und passen ihre Kenntnisse entsprechend an.
Punkt 2:
Innerhalb des Krankenhauses übernimmt der Clown keine Funktion, die außerhalb der Grenzen seiner künstlerischen Aktivitäten liegt. Die Aufgabe des Clowns im Krankenhaus besteht darin, Patienten und deren Angehörige dabei zu unterstützen, besser mit dem Aufenthalt in der jeweiligen Einrichtung umzugehen, und somit den Genesungsprozess zu fördern. Der Clown integriert Humor, Lebensfreude, Phantasie und Spiel in den Klinikalltag und muss sich bewusst sein, dass er nicht nur das Wohlbefinden des Patienten, sondern auch das der Angehörigen und des Klinikpersonals fördert. Der Clown verrichtet seine Arbeit immer mit Respekt vor der Arbeit des Klinikpersonals.
Punkt 3:
Der Clown ist für seine Aktivitäten innerhalb des Krankenhauses verantwortlich. Seine Arbeit basiert auf dem Respekt für die Würde, die Persönlichkeit, sowie die Privatsphäre des Patienten und dessen Familie. Der Clown hält seine professionelle Integrität aufrecht, unabhängig von persönlichen Gefühlen, die er gegenüber einer Person haben mag. Diese Integrität darf auch durch Geschlecht, Nationalität, Rasse, Religion, sexuelle Orientierung, Traditionen, familiäre Situation, sozialen Status, Ausbildung sowie die Art der Krankheit nicht beeinflusst sein. Der Clown enthält sich jeder unangemessenen Bemerkung und jeder wertenden Beurteilung, auch wenn seine Meinung ausdrücklich erbeten wird, und in diesem Zusammenhang verzichtet der Clown auf jede Anspielung seines persönlichen Hintergrundes, seiner Tradition, seiner Religion oder seiner politischen Überzeugung, die für den Patienten/Angehörigen verletzend sein könnte.
Punkt 4:
Der Clown respektiert die Privatsphäre der Patienten und ihrer Familien und hält eine professionelle Diskretion und Vertraulichkeit aufrecht, ohne sich einem angemessenen Austausch mit dem Pflegepersonal zu versagen. Die Schweigepflicht schließt alles ein, was ihm anvertraut wird, aber auch was er gelesen, gehört, gesehen oder verstanden hat, im Bezug auf den Patienten. Der Clown wird keinerlei Daten über die Identität oder medizinische Informationen des Patienten verbreiten. Diskretion ist an allen Orten innerhalb und außerhalb der Klinik (z.B. Aufzüge, Umkleideräume, öffentliche Plätze etc.) zwingend.
Punkt 5:
Ein Clown betritt kein Krankenzimmer ohne vorher von einer verantwortlichen Person des Pflegepersonals der Klinik (z.B. Arzt, Krankenschwester, Stationssekretär/in oder Klinikpsychologe) ausreichende Informationen über die Patienten erhalten zu haben, die er besuchen möchte.
Punkt 6:
Um die Qualität seiner Arbeit zu garantieren wird der Clown seine künstlerischen Fähigkeiten (Clownstechniken), ebenso wie sein theoretisches Wissen (medizinisches Vokabular, verschiedene Krankheitsbilder, Umgang mit Schmerz und Tod, Entwicklung des Kindes) stets weiter perfektionieren.
Punkt 7:
Die Sicherheit der Patienten ist oberstes Gebot bei allen Aktivitäten des Clowns. Er verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass keine seiner Handlungen, Utensilien oder der eigene Gesundheitszustand die Patienten bzw. deren Angehörige gefährden.
Punkt 8:
Der Clown respektiert und befolgt die in den einzelnen Stationen der jeweiligen Krankenhäuser geltenden Hygienevorschriften und Regeln.
Punkt 9:
Der Clown ergreift niemals Partei bezüglich Kontroversen innerhalb des Krankenhauses.